Artikel 17 und das Ende des Internets

Die meisten uns bekannten Content Creator haben schon darüber geredet, ganz à la BILD-Schlagzeilen-Niveau:

„Das freie Internet ist zu Ende, YouTube wird gelöscht, eine Welle der Zensur wird uns plagen,  YouTuber müssen nun ihr Abitur nachholen, um einen neuen Job zu finden und all das wegen diesem einem Paragraphen in der Urheberrechtsreform?“

Ist das denn überhaupt so? Verursacht Artikel 17 denn solch einen Schaden oder liegt das Problem doch an etwas Anderem?

Bevor wir jetzt darüber diskutieren, ob es nun Artikel 17 oder Artikel 13 heißt, schauen wir uns doch einmal die Perspektive von Artikel 17-Unterstützern an wie z. B. unserem Liebling, dem deutschen Politiker und CDU-Mitglied Axel Voss.

Dann werden wir nachschauen, ob diese Versprechungen von ihm und anderen Unterstützern umsetzbar sind, mit Hilfe des ehemaligen Piratenparteimitgliedes Julia Reda, die gegen den Artikel 17 ist.

Doch bevor wir darüber reden, was die Umsetzung von Artikel 17 verursacht, klären wir doch erst einmal, wen dieser Paragraph nicht betrifft:

Das sind nämlich Foren und Plattformen, die…

  • einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro machen,
  • weniger als fünf Millionen Nutzer pro Monat haben und
  • erst weniger als drei Jahre existieren.

Alle anderen Foren und Plattformen, die nicht in diese Kriterien passen, müssten jeweils nur dann haften, wenn…

  • diese nicht „alles unternehmen, um die Lizenzen der jeweiligen Urheber zu erhalten“,
  • diese nicht verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material missbraucht wird und
  • diese urheberrechtsverletzendes Material nicht löschen und zukünftige Rechtsverletzungen desselben Werks nicht verhindern.

Davon betroffen sind z. B. YouTube, Instagram, Twitter und jede weitere populäre soziale Plattform, auf der Menschen Bilder, Videoaufnahmen oder Audiodateien teilen können.

Man kann Artikel 17 so deuten:

„Durch Artikel 17 werden Upload-Filter erzwungen, die zum Schützen der Urheberrechte angewendet werden. Während des Hochladens von Nutzerinhalten wie Bildern, Videoaufnahmen oder Musik wird die Datei überprüft und es wird nachgeschaut, ob es als urheberrechtsverletzendes Material gilt und gelöscht werden sollte.“

Dies bedeutet, dass Inhalte, die von sogenannten Content Creatorn hochgeladen werden, nur dann gelöscht werden, wenn diese urheberrechtlich geschütztes Material beinhalten, was dem Uploader rechtlich nicht zusteht. Damit kann man verhindern, dass Inhalte anderer Künstler gestohlen und missbraucht werden könnten.

Das heißt dann wohl auch, dass YouTube selber nicht gelöscht wird. Es könnten jedoch  YouTube Kanäle gelöscht werden, deren Videos schon häufig urheberrechtsverletzende Inhalte benutzen, da nun die Plattformanbieter selber für solch eine Tat die jeweilige Strafe zahlen müssen, nicht der Uploader.

Im Prinzip ist dies eigentlich etwas Gutes, Urheberrechte sind sehr wichtig, dies kann jeder Künstler bestätigen, denn es fühlt sich sehr mies an, wenn man sieht, wie jemand Anderes Geld mit der eigenen Arbeit macht.

Also warum dann dieses ganze Drama um diesen Upload-Filter?

Obwohl die meisten Videos keine Urheberrechte verletzen, werden diese trotz alldem fälschlicherweise als welche erkannt, zum Beispiel:

  • selbst komponierte Musik, die sich ähnlich anhört wie die anderer Künstler
  • Videoaufnahmen von bekannten Unternehmen und Behörden, die zuvor von Nachrichtensendern bei Datenbanken angemeldet wurden und deswegen beim nochmaligen Hochladens der Firma selber als urheberrechtsverletzendes Material erkannt wird

Also ist das Prinzip dahinter ausgezeichnet aber die Umsetzung praktisch eine Katastrophe.

„Ausgenommen von den neuen Regeln sind Plattformen von Universitäten, wissenschaftlichen Datenbanken und Online-Enzyklopädien, die sich nicht mit urheberrechtlichen Inhalten als Hauptzweck beschäftigen.“ (Axel Voss)

Das wäre doch wohl zu schön, um wahr zu sein, aber leider ist dies auch nicht wahr:

Julia Reda zufolge wurden schon Videoaufnahmen der Harvard University gelöscht, denn während des Videos wurden ein paar Abschnitte bekannter Pop Songs abgespielt, und trotz des Faktes, dass diese für Bildungszwecken genutzt wurden und keiner der Künstler darum bat, diese Videoaufnahmen runter zunehmen, wurden diese von YouTube entfernt.

„Artikel 17 hilft beim Erkennen von extremistischem Material“

Heißt, dass Videos, Bilder und Ähnliches, die Inhalte von z. B. terroristischen Gruppen oder extremistischen Bewegungen sowie deren Symbole oder Flaggen zeigen, automatisch entfernt werden.

Gut, bedeutet zwar, dass diese Gruppen ihren Hass und ihre irrationalen Ideen nicht verbreiten können, aber auch, dass Content-Creator, die über solche berichten oder ihre Meinung dazu sagen, genauso zensiert werden.

Und dies wäre Raub unserer wertgeschätzten Meinungsfreiheit, das möchte wohl keiner.

Axel Voss zufolge zur „Erhaltung der Vielfalt der europäischen Kreativ- und Kulturwirtschaft“

Natürlich wird es immer neues Material geben.

Zeiten ändern sich, Trends kommen und gehen, das ist komplett normal. Aber das Risiko einzugehen, die Meinung der Bürger im Internet zu zensieren, nur weil ein Programm sich nicht sicher ist, ob diese Person nun Pro-ISIS ist oder über Anschläge informieren möchte, ist einfach absurd.

Vielleicht ist es den alten Opas und Omas im Bundesparlament egal, was mit dem Internet passiert, aber uns nicht.

Unsere Generation ist durch Memes, Vines und alberne YouTuber geprägt worden, aber auch die politischen und journalistischen Seiten des Internets sind ein sehr wichtiger Teil von uns geworden, das kann und darf uns einfach keiner wegnehmen.

Ohne uns haben Politiker keine Macht, wir sind die Bürger und wenn eine klare Mehrheit dagegen ist, dass solch eine Entscheidung getroffen wird, dann kann man uns nicht einfach Bots oder gekauft nennen.

Wir haben ein Veto-Recht, und das werden und dürfen wir auch einsetzen.

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